Unsere Kompetenzen

Unser Inkasso einfach erklärt

Sie haben Ihren Schuldner mehrfach gemahnt und die Zahlung bleibt weiter aus? Sie wissen nicht, was der nächste Schritt ist? In unserem Inkassowegweiser erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie es weitergeht.

Unser Inkasso einfach erklärt

Sie haben Ihren Schuldner mehrfach gemahnt und die Zahlung bleibt weiter aus? Sie wissen nicht, was der nächste Schritt ist? In unserem Inkassowegweiser erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie es weitergeht.

Ihr eigener Mahnlauf blieb erfolglos, dann nutzen Sie unsere Erfahrungen im individuellen und effizienten Forderungseinzug.

Wir machen Ihre Forderung bei dem Schuldner auf allen uns zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen geltend. Wir suchen das Gespräch mit Ihrem Schuldner, um die Zahlung Ihrer Forderung zeitnah herbeizuführen.

Wir beantragen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid, der den Schuldner offiziell zur Zahlung auffordert und die Forderung rechtlich untermauert.

Der Schuldner zahlt auch nach Erhalt des Mahnbescheids nicht, dann wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Dieser ermöglicht die Durchführung der Zwangsvollstreckung.

Ihre Forderung ist tituliert und Ihr Schuldner kann dagegen keine Einwände mehr erheben, dann sind alle Wege der erfolgreichen Zwangsvollstreckung gangbar. Von der klassischen Gerichtsvollziehervollstreckung, der Konten- und Lohnpfändung können z.B. Versicherungen oder Gesellschafteranteile verwertet werden. Hat Ihr Schuldner Immobilieneigentum, kann dieses unbewegliche Vermögen ebenfalls verwertet werden.

Ihre Forderung ist tituliert und konnte bisher nicht vollstreckt werden, dann überwachen wir die Bonität Ihres Schuldners. Sobald der Schuldner wieder zahlungsfähig ist oder andere Sicherungsvollstreckungen möglich sind, werden diese unmittelbar durchgeführt.

Wir überwachen bis zu 30 Jahre Ihre Forderung!