Inkassokosten: Was sind zulässige Kosten und wie werden sie berechnet?
Inkassokosten und deren Berechnung werfen häufig Fragen auf. Für viele Schuldner ist unklar, welche Gebühren tatsächlich gerechtfertigt sind und wie diese berechnet werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Inkassokosten sind dabei essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden und den Inkassoprozess fair zu gestalten.
Inkassokosten: Was sind zulässige Kosten und wie werden sie berechnet?
Inkassokosten und deren Berechnung werfen häufig Fragen auf. Für viele Schuldner ist unklar, welche Gebühren tatsächlich gerechtfertigt sind und wie diese berechnet werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Inkassokosten sind dabei essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden und den Inkassoprozess fair zu gestalten.
Was sind Inkassokosten und warum fallen sie an?
Inkassokosten sind Bearbeitungsgebühren, die entstehen, wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, eine Forderung einzuziehen. Diese Gebühren decken die Kosten des Inkassounternehmens für die Bearbeitung des Inkassoauftrages. Welche Kosten Inkassounternehmen berechnen dürfen, ist gesetzlich geregelt.
Welche Gebühren sind zulässig?
Inkassokosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und dürfen die darin geregelten Gebührengrenzen nicht übersteigen.
Beispielhaft sind folgende Gebühren Höhen gerechtfertigt:
Außergerichtliche Bearbeitung: Die Bearbeitungskosten für die außergerichtliche Inkassobearbeitung ohne Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung können von einer 0,5 bis 0,9 RVG Gebühr betragen. Ist der Fall besonders schwierig, kann ein höherer Gebührensatz zur Anwendung kommen.
Gerichtliches Mahnverfahren: Die Bearbeitungskosten im gerichtlichen Mahnverfahren können bis zu einer 1,5 RVG Gebühr berechnet werden.
Wie erfolgt die Berechnung?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einzuziehenden Forderung.