Unseriöses Inkasso erkennen: Die 60-Sekunden-Checkliste
Rund 75 Euro für einen Vertrag, den es nie gegeben hat. Die Forderung kommt per E-Mail. Der angebliche Gläubiger sitzt in Dubai. Überwiesen werden soll auf ein Konto in Litauen. Und als der Empfänger die Vertragsunterlagen anfordert, auf die er einen Anspruch hat, passiert genau nichts – außer der nächsten Zahlungsaufforderung.
Unseriöses Inkasso erkennen: Die 60-Sekunden-Checkliste
Rund 75 Euro für einen Vertrag, den es nie gegeben hat. Die Forderung kommt per E-Mail. Der angebliche Gläubiger sitzt in Dubai. Überwiesen werden soll auf ein Konto in Litauen. Und als der Empfänger die Vertragsunterlagen anfordert, auf die er einen Anspruch hat, passiert genau nichts – außer der nächsten Zahlungsaufforderung.
Ein Fall, der uns in dieser Form begegnet ist. Und einer von vielen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg führt seit Jahren eine öffentlich einsehbare Schwarzliste mit über 150 Einträgen: Namen angeblicher Rechtsanwälte, Kanzleien und Inkassofirmen samt der Kontoverbindungen, auf die niemand Geld überweisen sollte. Die Liste wächst weiter.
Das eigentliche Problem dabei: Betrügerische Schreiben sehen längst nicht mehr nach Betrug aus. Aktenzeichen, Gebührenaufstellung mit Verweisen auf RVG und RDG, Verzugszinsen auf den Cent genau, ein Datenschutzhinweis nach Art. 14 DSGVO, eine benannte Aufsichtsbehörde. Wer nur auf die Optik schaut, hält so ein Schreiben für echt.
Dieser Beitrag zeigt beides: wie Sie eine Zahlungsaufforderung in unter einer Minute auf Seriosität prüfen und woran Sie umgekehrt einen Dienstleister erkennen, der seine Forderungen prüft, bevor er sie einzieht.
Die 60-Sekunden-Checkliste für Empfänger
Sie müssen kein Jurist sein, um ein unseriöses Inkassoschreiben zu erkennen. Sieben Fragen genügen.
1. Kennen Sie die Vorgeschichte?
Vorweg, weil es oft falsch behauptet wird: Eine E-Mail ist für sich genommen kein Betrugsmerkmal. §13a RDG verlangt Textform, und die ist per E-Mail erfüllt (§126b BGB). Bei online geschlossenen Verträgen mahnen auch völlig seriöse Dienstleister digital.
Verdächtig ist nicht der Kanal, sondern die fehlende Vorgeschichte. Fragen Sie sich:
- Ist dieses Inkassoschreiben das Erste, was Sie in der Sache je gehört haben – ohne vorherige Rechnung und ohne Mahnung des angeblichen Gläubigers?
- Kam es an eine E-Mail-Adresse, die zu dem behaupteten Vertrag gar nicht passt?
- Erreichen Sie den Absender per E-Mail, postalisch aber nur über ein Postfach?
- Kommt auch nach Ihrem Widerspruch nie etwas auf Papier?
Ein regulärer Forderungslauf hat eine Spur: Vertrag, Leistung, Rechnung, Mahnung, dann Inkasso. Fehlt alles davor, ist nicht die Mahnung erklärungsbedürftig, sondern die Forderung.
Ein eigener Prüfpunkt dazu: §13a Abs. 1 Nr. 7 RDG verpflichtet dazu, offenzulegen, wenn Ihre Anschrift anderweitig ermittelt wurde. Wenn Sie Ihre Daten nie hinterlassen haben und dieser Hinweis trotzdem fehlt, sollten Sie genau danach fragen.
2. Wohin soll gezahlt werden?
Prüfen Sie die Länderkennung der IBAN – die ersten beiden Buchstaben. Bei einer angeblich deutschen Forderung eines Gläubigers, der Ihnen etwas verkauft haben will, gehört das Konto in aller Regel nach Deutschland. Eine IBAN aus Litauen, Lettland, Ungarn oder Malta bei einer Kleinforderung ist eines der zuverlässigsten Erkennungsmerkmale überhaupt. Genau deshalb veröffentlicht die Verbraucherzentrale Brandenburg gezielt Kontoverbindungen.
3. Wer ist der Gläubiger und wo genau sitzt er?
Ein seriöses Schreiben nennt den Auftraggeber mit ladungsfähiger Anschrift. Ein Postfach reicht nicht. Eine Büroadresse in einem Drittstaat, die sich bei kurzer Recherche als Sammeladresse entpuppt, reicht erst recht nicht. Fragen Sie sich schlicht: Könnte ich dieses Unternehmen verklagen? Wenn die Antwort nein lautet, ist das kein formaler Mangel, sondern der Zweck der Konstruktion.
4. Steht dort, woraus die Forderung stammt?
Das ist der juristisch härteste Punkt. §13a RDG verpflichtet Inkassodienstleister, gegenüber Privatpersonen bereits bei der ersten Geltendmachung in Textform mitzuteilen:
- Name bzw. Firma und Anschrift des Auftraggebers
- den Forderungsgrund, bei Verträgen: Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
- bei Zinsen: die zu verzinsende Forderung, den Zinssatz und den Zeitraum
- Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten
- einen Hinweis, falls die Anschrift anderweitig ermittelt wurde
- Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde
Ein Satz wie „Zahlungsansprüche unserer Mandantin aus dem oben genannten Sachverhalt“ erfüllt das nicht.
5. Ist das Unternehmen überhaupt registriert?
Inkassodienstleistungen dürfen in Deutschland nur registrierte Unternehmen erbringen. Die Prüfung ist kostenlos und dauert eine halbe Minute: rechtsdienstleistungsregister.de. Ein nicht eingetragenes Unternehmen ist in jedem Fall unseriös.
Wichtig und der Grund, warum dieser Punkt allein nicht genügt: Es gibt auch Fälle, in denen der Name eines tatsächlich registrierten Unternehmens für zweifelhafte Forderungen verwendet wird. Der Registereintrag beweist die Zulassung, nicht die Berechtigung der einzelnen Forderung.
6. Wird Druck erzeugt?
Typisch für unseriöse Schreiben sind:
- sehr kurze Zahlungsfristen
- die Androhung von Klage, Pfändung, Gerichtsvollzieher oder Schufa-Eintrag bereits im ersten Schreiben
- freundlich formulierte Angebote für „flexible Zahlungspläne“ – denn schon eine kleine Teilzahlung kann als Anerkenntnis der Forderung gewertet werden
7. Passt die Summe zum Aufwand?
Achten Sie auf Kleinbeträge unter 100 Euro, bei denen Gebühren und Auslagen die Hauptforderung fast erreichen oder übersteigen. Diese Größenordnung ist kalkuliert: Sie liegt genau in dem Bereich, in dem viele Empfänger zahlen, weil Widerspruch aufwendiger erscheint als die Überweisung. Bei tausendfachem Versand ist das ein Geschäftsmodell.
Faustregel: Ein einzelnes Merkmal kann eine harmlose Erklärung haben. Zwei oder mehr zusammen, etwa fehlende Vorgeschichte plus ausländisches Konto plus kein Vertragsnachweis auf Nachfrage sind praktisch nie ein Zufall.
Was Sie tun sollten, wenn die Forderung unberechtigt ist
- Nicht zahlen, auch keine Teilzahlung. Eine Teilzahlung oder eine Ratenvereinbarung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und kostet Sie Einwendungen, die Sie sonst hätten.
- Keine Einzugsermächtigung erteilen und keine weiteren persönlichen Daten übermitteln.
- Schriftlich widersprechen und ausdrücklich die Vorlage der Vertragsunterlagen sowie die Angaben nach §13a RDG verlangen. Versand per Einwurfeinschreiben, damit Sie den Zugang belegen können. Halten Sie sich kurz und sachlich; eine Begründung schulden Sie nicht.
- Alles dokumentieren. Schreiben, E-Mails, Absenderadressen und Zeitpunkte aufbewahren.
- Bei anhaltendem Druck reagieren: Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde – für Inkassodienstleister ist das das Bundesamt für Justiz, Referat VII 5 (RDG), Bonn. Bei Verdacht auf Betrug: Strafanzeige bei der Polizei. Und die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale nutzen; dort laufen die Fälle zusammen, und genau daraus entsteht die Schwarzliste.
- Nicht einschüchtern lassen, aber auch nicht pauschal ignorieren. Es gibt berechtigte Forderungen, die unangenehm formuliert sind. Prüfen ist immer besser als wegwerfen.
Fazit
Betrügerische Zahlungsaufforderungen funktionieren nicht, weil sie besonders raffiniert sind. Sie funktionieren, weil sie klein genug sind, um bequem bezahlt zu werden, und offiziell genug aussehen, um nicht hinterfragt zu werden.
Beides lässt sich in einer Minute entkräften: Absendeweg, Kontoverbindung, Gläubigeranschrift, Forderungsgrund, Registrierung, Tonfall, Betragshöhe.
Und für unsere Branche gilt die andere Hälfte der Aufgabe. Jedes Fake-Schreiben, das durchgeht, beschädigt die Arbeit derer, die Forderungen rechtmäßig und nachvollziehbar durchsetzen und macht es dem nächsten berechtigten Gläubiger schwerer, ernst genommen zu werden. Deshalb beginnt seriöses Inkasso nicht mit dem ersten Mahnschreiben, sondern mit der Entscheidung, welches Mandat man annimmt.
Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten und sind unsicher? Oder Sie suchen einen Partner für Ihr Forderungsmanagement, der prüft, bevor er einzieht? Sprechen Sie uns an.
