Newsletter 02/2023
+++ Der Basiszinssatz und sein Höhenflug +++
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben den Basiszinssatz und hat zum 01.07.2023 den aktuellen Stand auf 3,12% angepasst. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich das nächste Mal zum 01.01.2024. Der in Verzug befindliche Schuldner muss nun tiefer in die Taschen greifen.
+++ mehr Netto für den Schuldner +++
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zum 01.07.2023 hat die Pfändungsfreigrenze für den ledigen Schuldner von monatlich € 1.330,16 auf € 1.402,28 angepasst. Weiterhin wurde der pfändungsfreie Betrag bei einem Pfändungsschutzkonto seit dem 01.07.2023 von monatlich € 1.340,00 auf € 1.410,00 angehoben. Die erhöhten Freigrenzen werden für den Forderungseinzug keine wesentlichen Nachteile bringen, weil am 26.06.2023 die Mindestlohnkommission den Mindestlohn zum 01.01.2024 auf € 12,41 und zum 01.01.2025 auf € 12,82 angepasst hat. Die Vollstreckung von Forderungen bleibt damit weiterhin attraktiv.