ZPO § 836 Abs. 1, § 829 Abs. 2 S. 1, S. 2, Abs. 3 / BGH, Urteil vom 10.06.2021 – IX ZR 90/20 –

Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für
diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses
an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.