BGH Beschluss vom 30.04.2015 – IX ZR 149/14
Eine verspätete Ratenzahlung auf eine relativ geringfügige Forderung des Schuldners begründet noch keine Kenntnis des Gläubigers von dessen Zahlungsunfähigkeit.
Bundesgerichtshof schafft Vertrauen in Ratenzahlungen