BGH Beschluss vom 30.04.2015 – IX ZR 149/14

Eine verspätete Ratenzahlung auf eine relativ geringfügige Forderung des Schuldners begründet noch keine Kenntnis des Gläubigers von dessen Zahlungsunfähigkeit.

Bundesgerichtshof schafft Vertrauen in Ratenzahlungen