ZPO § 753; GVFV § 1, § 2 / AG Dresden , Beschluss vom 8.10.2020 – 501 M 8912/20 –
Bei Einreichung des verbindlichen Formulars für den Zwangsvollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher ist das Unterschriftserfordernis gegeben.
ZPO § 753; GVFV § 1, § 2 / AG Dresden , Beschluss vom 8.10.2020 – 501 M 8912/20 –
Bei Einreichung des verbindlichen Formulars für den Zwangsvollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher ist das Unterschriftserfordernis gegeben.