GvKostG KV 205, KV 261, KV 604 / LG Göttingen, Beschluss vom 25.2.2021 – 5 T 189/19 –

Ein bedingt gestellter Pfändungsauftrag nach Ausführung des Auftrages zur Abnahme der
Vermögensauskunft löst eine eigene Gebühr aus, auch bei Erteilung einer Abschrift eines
bereits vorliegenden Vermögensverzeichnisses.