+++ Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht +++
Mittlerweile erhalten alle Personen eine Entlastung in Form von Geld, Übernahme von Abschlagszahlungen oder die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Die Entlastungen umfassen beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind sowie den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro, Heizkostenzuschüsse, Anhebung der Fernpendlerpauschale um 3 Cent und die Entfristung, vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen und Verbesserung der Home-Office Pauschale. Weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung und der Planung.
Diese Entwicklung führt daher auch zur verbesserten Liquidität der Schuldner, weshalb die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen mit Augenmaß geprüft werden muss. Der vorübergehende Liquiditätszuschuss kann auch zur erfolgreichen Zahlung Ihrer offenen Forderungen führen.
Nutzen Sie diese Situation zur Neubewertung Ihrer Außenstände.
+++ Verzugszinsen kommen aus der Talfahrt raus +++
Die Europäische Zentralbank hat sich noch einmal zu einem großen Zinsschritt durchgerungen. Die Notenbank hebt die Leitzinsen um 0,75 Prozentpunkte an. Der eigentliche Leitzins, der Hauptrefinanzierungssatz, steigt damit auf 2 Prozent.
Die Höhe des Basiszinssatzes, also die Grundlage der Verzugszinsen, ist flexibel, bemisst sich aber an der Höhe der Leitzinsen, die durch die EZB festgelegt werden. Steigen diese an, so erhöht sich auch der Basiszinssatz. Verändert werden die Zinsen dabei immer zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Dabei liegt der Basiszinssatz zwar generell unterhalb des Werts der Leitzinsen, aber deren Erhöhung hebt den Basiszinssatz an. Ab 01.01.2023 wird deshalb die Erhöhung der Verzugszinsen prognostiziert.