+++ Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) +++

 Zum 01.10.2021 wurde das Rechtsdienstleistungsgesetz geändert. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern ist nun ausdrücklich gesetzlich normiert. Der Vorteil für Gläubiger ist die Rechtssicherheit bei der Durchsetzung dieser Kosten gegenüber dem Schuldner. Verschiedene Rechtsauffassungen von Gerichten gehören damit der Vergangenheit an.

Die positiven Änderungen wirken sich auf die vorgerichtliche, gerichtliche und nachgerichtliche Inkassodienstleitung aus.

+++ Mahnwesen optimieren +++

 In unserer täglichen Arbeit fällt uns gehäuft auf, dass die Forderungen, welche zur Einziehung übergeben werden, oftmals schon eine lange Historie haben.  Dies erschwert den Forderungseinzug und führt zu einer unnötigen Erhöhung des Ausfallrisikos für die Gläubiger. Oftmals sind Schuldner verzogen und es müssen aufwendige Ermittlungen durchgeführt werden oder die Liquidität des Schuldners hat sich verschlechtert.

FAZIT: Übergeben Sie Forderung zeitnah nach ihrer Entstehung und Fälligkeit zur Einziehung an ein Inkassounternehmen. Ein Forderungsverlust kann dadurch verhindert werden.

+++ Verjährung +++

Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die Verjährungsuhr tickt https://www.debitplus.de/verjaehrung/ .

Alle Forderungen, die einer regelmäßigen Verjährung unterliegen und im Jahr 2018 entstanden sind, werden zum 31.12.2021 verjähren. Gerne unterstützen wir Sie mit geeigneten Maßnahmen dem Forderungsverlust entgegenzuwirken.