+++ Verjährung +++

 Kennen Sie das, die Zeit vergeht wie im Flug!

Genauso so geht es Ihren Forderungen. Sie unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährung tritt ohne Zutun der Parteien ein und verhindert anschließend die Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Zum Beispiel Verjähren Ansprüche aus Kaufverträgen, Werkverträgen und Arztbehandlungen, welche im Jahr 2018 entstanden sind, zum 31.12.2021 verjähren.

Wann genau die Verjährung für Ihre Ansprüche eintritt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Wir haben auf unserer Webseite https://www.debitplus.de/verjaehrung/ Beispiele ausgezeigt, die Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen soll.

Die Verjährungsuhr läuft.