+++ Der Basiszinssatz kommt aus dem Tal +++
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz für 2023 neu berechnet und veröffentlicht. Er beträgt ab dem 01.01.2023 statt bisher – 0,88 % nun einen positiven Satz von 1,62 %. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Die Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte entstehen nun in Höhe von mithin 6,62 % und bei Handelsgeschäften in Höhe von mithin 10,62 %. Eine weitere Steigerung wird erwartet.
+++ Vollstreckungskosten nach Forderungsabtretung +++
Im Falle der Forderungsabtretung stellt sich die Frage, muss der Schuldner auch die Kosten tragen, die nach Abtretung und vor Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel entstanden sind und umfasst die Abtretung automatisch alle bisher entstandenen notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Die Antwort lautet nein; notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung liegen vor, wenn Sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt der Vornahme zur Durchsetzung des titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte. Die Rechtsnachfolgeklausel muss also erteilt sein und der Schuldner muss in einer angemessenen Frist keine Zahlung geleistet haben. Beschreibt die Forderungsabtretung nicht ausdrücklich, dass auch angefallene Nebenforderungen, insbesondere Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, abgetreten werden sollen, bleiben sie beim ursprünglichen Gläubiger, bis dieser auch diese Forderungen ausdrücklich abtritt.