+++Der Basiszinssatz bleibt unverändert+++

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz für 2022 neu berechnet und veröffentlicht. Er beträgt auch ab dem 01.01.2022 weiterhin – 0,88 %. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Eine neue Berechnung erfolgt Mitte diesen Jahres und wird zum 01.07.2022 bekanntgegeben.

+++2022 wird alles neu+++

 Das neue Jahr hat mit zahlreichen Gesetzesänderungen und neuen Regelungen begonnen. Diese sind unter anderem folgende:

  • Verbraucher erhalten beim Kauf digitaler Produkte umfassende Gewährleistungsrechte
  • Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zum 15.03. einen Nachweis als Geimpft oder Genesen vorlegen
  • der steuerliche Grundfreibetrag steigt für 2022 um 204 EUR auf 9.948,00 EUR
  • der Mindestlohn wird stetig ansteigen und wurde bereits zum 01.01.2022 auf 9,82 EUR angehoben
  • Auszubildende erhalten eine Mindestvergütung, die im dritten Ausbildungsjahr auf 790,00 EUR gestiegen ist
  • die Beweislastumkehr im Kaufrecht im Hinblick auf Mängel ist auf ein Jahr erhöht
  • Kündigung von Laufzeitverträgen bei automatischen Vertragsverlängerungen sind auf ein Jahr gekürzt

Alle diese Änderungen können sich auf Ihre Forderungen und deren Durchsetzbarkeit auswirken. Bleiben Sie aufmerksam.