Zwangsvollstreckung
Erstellung Vollstreckungsplan
Die gewonnenen Erkenntnisse aus der BONITÄTSPRÜFUNG bilden die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmbedingungen (ZPO) werden alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung unmittelbar durchgesetzt.
Gezielte Zwangsvollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen
Die Zwangsvollstreckung erfolgt in das bewegliche Vermögen durch Pfändungen (§§ 803ff ZPO) und das unbewegliche Vermögen durch Eintragungen in das Grundbuch oder Schiffsregister (§§ 864ff ZPO) mit anschließender Verwertung.