Gerichtliches Mahnverfahren
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Wir nutzen das gerichtliche Mahnverfahren zur zeitnahen Titulierung der Forderungen. In dem Verfahren wird nach Erlass des Mahnbescheids und unter Berücksichtigung der Widerspruchsfrist der Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid ist die Grundlage der nachfolgenden Zwangsvollstreckung.
Klageerhebung durch Kooperationsanwälte
Unsere Kooperationsanwälte übernehmen die Mandatsbearbeitung, sobald der Schuldner unberechtigt der Forderung widerspricht.