Die Bundesregierung plant derzeit, den Verbraucherschutz im Inkassorecht neu zu regulieren. In der Hauptsache ist geplant, die vom Schuldner zu erstattenden Inkasso– bzw. Rechtsanwaltskosten für den außergerichtlichen Forderungseinzug drastisch zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund positionieren wir uns zu diesem Gesetzesvorhaben.
Wir als Inkassounternehmer unterstützen selbstverständlich jede vernünftige Regulierung, die den Verbraucher vor unseriösen und überteuerten Maßnahmen des Forderungseinzugs schützt. Jedoch können wir der geplanten Gebührenreduzierung vor dem Hintergrund der Unwirtschaftlichkeit und der Verantwortung unseren Kunden und Mitarbeitern gegenüber nicht zustimmen. Ungeachtet dessen sind wir überzeugt, dass diese Regulierung in der Konsequenz unweigerlich zu Preiserhöhungen für den Verbraucher und steigenden Unternehmensrisiken durch den Forderungsausfall führen wird. Als Folge hat der Verbraucher keinen Vorteil aus der geplanten Gesetzesänderung.
Was beinhalten Inkassokosten?
Um zu verstehen, woraus sich Inkassokosten ergeben, gilt es zu beachten, welche einzelnen Leistungen hinter dem Forderungseinzug durch ein Inkassounternehmen stehen.
Wir als Inkassounternehmen prüfen bei einer Mandatierung die Rechtmäßigkeit der Forderung, welche bei dem Schuldner durchgesetzt werden soll. Im weiteren Schritt beurteilen wir die Bonität des Schuldners unter anderem mit Hilfe externer Dienstleister. Ist der Anspruch berechtigt, wird auf Basis der vom Gläubiger übergebenen Unterlagen die Forderung unter Berücksichtigung der gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorschriften gebucht. Im weiteren Verfahren kommunizieren wir auf unterschiedlichen Wegen mit allen Verfahrensbeteiligten. Ziel dabei ist es, die gerichtliche Auseinandersetzung und die damit verbundenen Mehrkosten zu Lasten des Schuldners zu vermeiden.
Mit Beendigung des Inkassomandates wird dem Gläubiger eine transparente Forderungsabrechnung zur Verfügung gestellt.
Sind derzeit Inkassokosten in dem bestehenden rechtlichen Gebührenrahmen gerechtfertigt?
Ja, denn die oben beschriebenen Abläufe sind nicht ohne
- juristisch ausgebildetes Fachpersonal,
- branchengerechte Hard- und Software,
- Büro,
- moderner Telekommunikationstechnik,
- externe Informationsdienstleister und
- …
möglich.
Was wäre die Folge aus der geplanten drastischen Gebührenreduzierung?
Wir als Inkassounternehmen sind darauf angewiesen, die bisher geltenden Gebührensätze zu erheben. Eine Gebührenreduzierung würde unsere Tätigkeit unwirtschaftlich machen und zu einer Qualitätsminderung führen. Vor diesem Hintergrund wäre es für uns notwendig, den Differenzbetrag zwischen den erstattungsfähigen Kosten und den bisher geltenden Gebührensätzen an den Gläubiger weiterzugeben. In der Konsequenz werden die Gläubiger zukünftig die Kosten des Forderungseinzugs im Preis mit einkalkulieren müssen, um so die bei den Inkassokosten entstehende Gebührendifferenz zu kompensieren. In der Folge ist dann auch der pünktlich zahlende Verbraucher indirekt mit den Kosten des Forderungseinzugs belastet.
Fazit: Keine Entlastung der Schuldner, sondern Mehrbelastung aller Verbraucher!
Wir als Inkassounternehmen müssten unsere Kosten des Forderungseinzugs reduzieren. Dies bedeutet, dass weniger Fachpersonal beschäftigt werden kann und die Schuldnerkommunikation reduziert werden muss. Dies geht zu Lasten der Qualität und der damit verbundenen hohen außergerichtlichen Beitreibungsquote. Was wiederum zu steigenden Rechtsstreitigkeiten führen würde. Gerichte würden erheblich mehrbelastet, wo bereits jetzt eine Überlastung vorhanden ist. Für den Schuldner entstehen vermehrt zusätzliche Prozesskosten, welche weit über denen der Inkassokosten liegen.
Fazit: Gerichtsverfahren nehmen zu und Schuldner werden zusätzlich mit hohen Prozesskosten belastet.
Gläubiger können bei Kleinstforderungen Inkassounternehmen nicht mehr beauftragen und werden solche Forderung als wirtschaftlich uneinbringlich ausbuchen. In diesem Fall verliert der Staat Steuereinnahmen. Hinzu kommt, dass Forderungsausfälle erhebliche Unternehmensrisiken verursachen und zum Beispiel Personal abgebaut wird, um dies zu kompensieren. Nicht zu unterschätzen ist, dass Schuldner sich so bewusst berechtigten Zahlungsansprüchen entziehen könnten.
Fazit: Der Staat verliert Steuereinnahmen. Unternehmensrisiken steigen und Schuldner werden vor dem Forderungseinzug geschützt.
Ist das Kostenrisiko der Gläubiger in den letzten Jahren gestiegen?
Ja, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten aber auch Ermittlungskosten (Einwohnermeldeamt) sind in den letzten Jahren durch Gesetzesänderungen erhöht worden. Hintergrund dieser Erhöhung war der erhöhte Kostenaufwand zur Bearbeitung. Dahingegen wurden Inkasso- und Rechtsanwaltskosten seit dem Jahr 2013 den wirtschaftlichen Erfordernissen nicht angepasst.