Inkassoreport

Zustellungskosten bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit mehreren Drittschuldnern

ZPO § 836 Abs. 1, § 829 Abs. 2 S. 1, S. 2, Abs. 3 / BGH, Urteil vom 10.06.2021 – IX ZR 90/20 –

Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für
diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses
an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.

Zustellungskosten bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit mehreren Drittschuldnern2021-11-26T08:01:57+00:00

Prozessfähigkeit im Zivilprozess

ZPO § 51, § 335 Abs. 1 Nr. 1, § 345, § 514, § 565; BGB § 104 Nr. 2 / BGH, Urteil vom 8.7.2021 – III ZR 344/20 –

Bei der Prozessfähigkeit handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, die von Amts
wegen in jeder Lage des Verfahrens zu klären ist. Bestehen begründete Zweifel an der
Prozessfähigkeit einer Partei beziehungsweise sind die zur Verfügung stehenden
Aufklärungsmöglichkeiten noch nicht erschöpft, darf deshalb ein gegen sie gerichtetes
Versäumnisurteil nicht ergehen.

Prozessfähigkeit im Zivilprozess2021-11-26T07:59:16+00:00

Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bei einer Zählersperrung

ZPO § 89 / BGH, Beschluss vom 17.6.2021 – I ZB 68/20-

1. Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu
gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Stromzählers zu dulden, kann
insgesamt nach § 892 ZPO durch Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers vollstreckt
werden.
2. Für eine Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers nach § 892 ZPO reicht es aus, wenn der
Gläubiger eine dem Schuldner zurechenbare Widerstandshandlung als bevorstehend
behauptet. Es ist nicht erforderlich, dass der Gläubiger zu erwartenden Widerstand
nachweist oder glaubhaft macht.
3. Im Falle einer ergänzenden Handlungspflicht des Schuldners kann der Widerstand
nicht nur in einem aktiven Tun, sondern auch in einem Unterlassen bestehen.
4. Soweit ein Duldungstitel den Schuldner auch dazu verpflichtet, Zutritt zu einem Raum
zu gewähren, ist für eine Vollstreckung dieser ergänzenden Handlungspflicht nach §
892 ZPO erforderlich, dass der Schuldner zumindest Mitgewahrsam an diesem Raum
hat. Andernfalls richtet sich die Zwangsvollstreckung insoweit nicht gegen ihn und
fehlt es an einer Widerstandsleistung des Schuldners im Sinne von § 892 ZPO.

Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bei einer Zählersperrung2021-11-26T07:53:53+00:00

Unterschriftserfordernis beim Vollstreckungsauftrag

ZPO § 753; GVFV § 1, § 2  / AG Dresden , Beschluss vom 8.10.2020 – 501 M 8912/20 –

Bei Einreichung des verbindlichen Formulars für den Zwangsvollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher ist das Unterschriftserfordernis gegeben.

Unterschriftserfordernis beim Vollstreckungsauftrag2021-01-17T18:14:05+00:00

Urkundenfälschung und versuchter Betrug bei Nutzung des Dienstkontos durch Schuldner

StGB § 46, § 263, § 267; StPO § 473 / LG Hannover, Urteil vom 13.5.2020 – 61 Ns 18/20 –

Ein Schuldner ist wegen vollendeter Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu bestrafen, wenn ein Überweisungsauftrag durch den Schuldner vom Dienstkonto des Gerichtsvollziehers erteilt wird.

Urkundenfälschung und versuchter Betrug bei Nutzung des Dienstkontos durch Schuldner2021-01-17T18:11:38+00:00

Keine Pfändungsgebühr nach Vermögensauskunft

GvKostG § 3 Abs. 1; GvKostG KV 205, KV 604 / OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.9.2018 – 11 W 17/18

Hat der Gläubiger im verbindlichen Antrag für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
in Modul K 3 „Pfändung nach Abnahme der Vermögensauskunft“ beantragt, „soweit sich aus
dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände ergeben“, entsteht keine Gebühr für die
nichterledigte Pfändung, wenn aus dem zuvor aufgenommenen Vermögensverzeichnis für
den Gerichtsvollzieher keine pfändbaren Gegenstände ersichtlich sind.

Keine Pfändungsgebühr nach Vermögensauskunft2021-01-17T18:06:03+00:00

Erneute Drittauskunft bei wesentlicher Veränderung der Vermögensverhältnisse

ZPO § 802d, § 802l Abs. 4 / AG Pfaffenhofen, Beschluss vom 8.9.2020 – 5 M 342/20

Bei einer Veränderung der Vermögensverhältnisse darf der Gläubiger keine isolierte
Drittauskunft beantragen, sondern muss zuvor ein Verfahren zur Abnahme einer erneuten
Vermögensauskunft beantragen.

Erneute Drittauskunft bei wesentlicher Veränderung der Vermögensverhältnisse2021-01-17T18:02:47+00:00

Parteiidentität bei Firmenfortführung und Inhaberwechsel

ZPO § 750 Abs. 1; HGB § 25 Abs. 1 / OLG Brandenburg, Urt. v. 24.6.2020 – 7 U 44/19

1. § 25 I 1 HGB ist auf Geschäftsbezeichnungen nicht analog anzuwenden.
2. Neben dem Namen des Inhabers erlangt eine Geschäftsbezeichnung nicht ein so
überragendes Gewicht, dass der Name als prägender Teil der Firma nicht mehr in
Betracht käme.
3. Während das bloße Weglassen des Vornamens in der neuen Firma, die daneben den
Gegenstand des Unternehmens unverändert bezeichnet, die Kontinuität des
Unternehmens hervorheben kann, unterstreicht das Ersetzen eines Vornamens durch
einen anderen nicht nur den Wechsel der Unternehmensträgers, sondern stellt auch
die Kontinuität des Unternehmens infrage.

Parteiidentität bei Firmenfortführung und Inhaberwechsel2021-01-17T17:59:25+00:00

Fristwahrung bei Übermittlung von elektronischem Dokument

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 130a / BGH Beschluss vom 25.08.2020 – VI ZB 79/19

Wird ein Schriftsatz mittels EGVP übersandt, reicht zur Fristwahrung, wenn das Dokument
auf dem für den Empfang bestimmten Server des Gerichts gespeichert wird. Der Umstand,
dass das elektronische Dokument weder von einem Client-Rechner abgeholt noch
ausgedruckt worden war, ist unerheblich.

Fristwahrung bei Übermittlung von elektronischem Dokument2021-01-17T17:55:07+00:00

Einsicht in Anfrage zur Drittauskunft

ZPO § 760; § 802l / LG Tübingen, Beschluss vom 26.3.2020 – 5 T 34/20 –

Der Gläubiger hat das Recht, eine Abschrift der Anfrage des Gerichtsvollziehers auf Einholung einer Drittauskunft bei der jeweiligen Drittstelle zu erhalten.

Einsicht in Anfrage zur Drittauskunft2020-10-11T16:43:36+00:00
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