ZPO § 788 Abs. 1 / AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2021 – 82 M 4343/21 –
Auch Kosten zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung können Kosten der
Zwangsvollstreckung sein, wenn sie aus ihrem Anlass entstanden sind und
notwendig waren.
ZPO § 788 Abs. 1 / AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2021 – 82 M 4343/21 –
Auch Kosten zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung können Kosten der
Zwangsvollstreckung sein, wenn sie aus ihrem Anlass entstanden sind und
notwendig waren.